Gegenstände des Bräutigams
1 Paar Holzleitern 1 Rehmkette 2 Spannketten
1 Bundkette 1 Stier 1 Schwein
3 Tischtücher 1 Strohbank 18 Metzen Gerste
1 Eggenschlitten 1 Schiebkarrn 2 Körcht
1 Haue 2 Holzbeile 1 Sense
1 Stampfeisen 4 Holzbänder mit Ketten
2 Mistgabeln 2 zinnerne Teller 1 Striegel und 1 Kardätsche
1 Steigleiter 1 Fruchtreiter 3 Fuder Stroh
10 Centner Heu 1 Kastenwagen voll Rüben 2 Fuhr Wurzeln
15 Säck voll Kartoffel 1 Stenner mit Kraut 5 Butten voll Kohlraben
2 Butten voll Gelbe Rüben 1 Bett mit Zugehör 4 Säcke
2 Kisten 2 Mehlkasten 1 Waschzuber
1 Butterfaß 1 Schweinetrog 1 eiserner Hafen
1 eiserner Kropfen 1 Feuerhacken 2 Laternen
1 eiserner Dreyfuß 2 Tische 2 Stühl
1 Kleiderschrank 1 Oehlkanne 1 eiserne Ampel
1 Dengelgeschirr 2 Sechter Erbsen 2 Sechter Bohnen
1 Waschleine
Wert zusammen 164 Gulden
Gegenstände der Braut
1 Wagen 1 Paar Mistleiter 4 Lößen mit Ketten
1 Kahn 1 Bett mit Zugehör 1 Bettvorhang
8 Handtücher 1 Waschkessel 1 Backtroch
1 Spaltgeschirr 1 Gießkanne 2 Jöcher mit Zugehör
1 Küchenschrank 1 Backpfanne 2 zinnerne Teller
1 Salatschneide
Wert zusammen 118 Gulden

Nach Unterlagen von Resi Priol

Erläuterungen:
Wenn jemand heiraten wollte, musste er eine Eingabe machen. Wenn er nichts vorweisen konnte, durfte er nicht heiraten. Der Rat der Stadt musste darüber entscheiden.

Hanz, Heimatgeschichtliche Hefte, Friedrich Müller, Landkreis Miltenberg, 1984, Seite 24
Das Königreich Bayern (ab 1814) nahm vielfach bis in den persönlichen Bereich hinein massiv Einfluss. So mussten z.B. Heiratslizenzen erbeten werden, wobei die wirtschaftliche Situation des Antragstellers eine wichtige Rolle spielte. Der Staat versuchte, durch Heiratsbeschränkung das Bevölkerungswachstum und die vermutete Verarmung zu regulieren.

Accessibility